Therapie Naturheilverfahren

Unter Naturheilverfahren bezeichnet man jene Maßnahmen, mir denen die Selbstheilungskräfte des Organismus verstärkt oder in Gang gesetzt werden können, wenn sie von sich aus nicht wirksam genug sind. Sie genügen trotz ihrer Verschiedenartigkeit als Heilmethoden untereinander, ihres Alters und ihrer Herkunft folgenden 2 Kriterien: 1. Sie bewirken eine Anregung der Eigenaktivität des Organismus, d.h. sie lösen Reaktionen aus und wirken als Reiz. 2. Sie erfolgen in der Anwendung des Verfahrens nicht lokal und bleiben im Effekt nicht lokalisiert, sondern erfassen in ihrer Reaktion, über das Blut- und Nervensystem den gesamten Organismus.

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