Stellungnahme des FDH

Nachdem der Präsident der Bundesärztekammer bereits 2017 die vollständige Abschaffung des Heilpraktikerberufes forderte, hat nunmehr der Deutsche Ärztetag im März 2018 mit hanebüchenen Begründungen ein Verbot von Behandlungen mit Injektionen sowie Krebsbehandlungen gefordert.

Begründet wird dieses immer wieder mit den gleichen Argumenten, nämlich Patienten würde durch die Behandlung Schaden zugefügt und Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker würden außerhalb der im Gesundheitswesen geltenden Anforderungen an klar definierten und fachlichen Qualifikationen auf der Basis fundierter Standards arbeiten.

Diese Art der Vorwürfe ist unredlich und zeigt, dass hier reine Klientelpolitik betrieben werden soll. Sollte es tatsächlich um verursachte Schäden gehen, können die Ärztefunktionäre sich z.B. die statistische Erhebung zu Behandlungsfehlern von Ärzten anschauen, die durch die eigene Bundesärztekammer erstellt wurde. Hier sind allein für das Jahr 2016 über 2.000 Behandlungsfehler aufgeführt. Die gesundheitliche Sprecherin der Grünen im Bundestag interpretierte die Zahlen der Ärztekammer sogar als Spitze des Eisbergs.
Somit sollte man sich vielleicht um seinen eigenen Bereich kümmern, statt einen anderen Berufsstand zu diskreditieren.

Außerdem haben die Ärztevertreter sich wohl im Vorwege nicht ausreichend informiert, sonst hätten sie gewusst, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ebenso wie Ärzte den gleichen Regeln der Hygieneverordnung, dem Gesetz zur Verhütung von Infektionskrankheiten, der Sorgfaltspflicht, der Dokumentationspflicht, der Patientenaufklärung etc. unterliegen und somit nicht im luftleeren Raum therapieren.

Wer sich also mit Fakten beschäftigt, wird schnell feststellen, dass die Behauptungen der Ärztefunktionäre nicht der Realität entsprechen und es sich um Unterstellungen handelt, die die Heilpraktiker diskreditieren sollen. Fakt ist auch, dass Kenntnisse und Fertigkeiten der Heilpraktiker vor ihrer Zulassung durch Ärzte eingehend überprüft werden. Dazu sind die Richtlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern quantitativ und qualitativ optimiert worden und sie sind seit kurzem bundesweit einheitlich gültig.

Fakt ist ferner, dass Heilpraktiker für deutlich weniger Personenschäden verantwortlich sind als Ärzte. Für beide Heilberufe aber gilt, dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Denn vor Fehlern ist weder die Heilpraktiker- noch die Ärzteschaft gefeit.

Die Fakten sind also eindeutig und auch durch noch so grobe Polemik und Fehlinformationen nicht zu widerlegen. Deshalb stellt sich zwangsläufig die Frage, was Ärztefunktionäre dazu bewegt, Heilpraktiker in der Öffentlichkeit immer wieder derart diskreditieren zu wollen.

Im Sinne der Patienten aber wäre es, wenn sich die Heilberufe gemeinsam dafür einsetzen würden, das deutsche Gesundheitswesen noch besser zu machen ? und zwar jeder auf seine Weise und mit seinen Möglichkeiten. So wie es vielerorts längst praktiziert wird und Ärzte und Heilpraktiker vor Ort kooperieren  – zum Wohle der Patienten.