GSAV

Der gechäftsführende Vorstand führte am 25.03. im Düsseldorfer Landtag
ausführliche Gespräche mit den gesundheitspolitischen Sprechern der
CDU / FDP und Grünen.
Hierbei ging es im Wesentlichen um die beabsichtigte Änderung im Arzneimittelgesetz,
dass Blut und Blutprodukte in der Anwendung unter Arztvorbehalt gestellt werden.
Dies würde praktisch die traditionelle Eigenbluttherapie Heilpraktikern verbieten.
Die politischen Vertreter der Parteien sehen in dieser Änderung keinen Sinn, da ein Infektionsrisiko
bei lege artis Anwendung nicht besteht und unterstützen das Anliegen, keine Änderung des AMG
vorzunehmen.