FDH-NRW

Was leistet der Fachverband DH, LV NRW e.V. für seine Mitglieder

  • Fortbildung
  • Arbeitskreise
  • Bezirkstreffen
  • Beratung bei der Existenzgründung
  • Beratung in Abrechnungsfragen
  • Hilfestellung bei Rechtsstreitigkeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Berufspolitische Aktivitäten
  • Informationen über gesetzliche Neuerungen
  • Fachzeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten : www.verlag-volksheilkunde.de
  • Erstellung von Gutachten
  • Kostenlose Internetpräsenz für Mitglieder
  • Kostenloser Mitgliedsstempel und Mitgliedsausweis
  • Zertifizierung von Fort – und Weiterbildung nach FDH Richtlinien

Beitragsordnung: ( gültig ab 01.01.2019 )

Der jährliche Mitgliedsbeitrag wurde von der Mitgliederversammlung
am 16.Mai 2018 einstimmig beschlossen !

Die Aufnahmegebühr in den Landesverband FDH NRW e.V. beträgt:

– für ehemalige Fachschüler                                            25,00  Euro

– für andere Mitglieder                                                    55,00  Euro

Beitrag:

monatl.  Beitrag  22,00  Euro           Jahr    264,00  Euro (Vollzahler)

Ruhende Mitgliedschaft nach § 5 Satzung LV NRW e.V. Ruhende Mitglieder verlieren jedes aktive und passive Wahlrecht und müssen während des Ruhens der Mitgliedschaft die Berufsinsignien zurückgeben.

monatlicher Beitrag:   15,00  Euro

 

Satzung FDH NRW e.V.