Information zum GSAV

Nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger vor wenigen Tagen, ist die
traditionelle Eigenblut-Therapie nur unter Arztvorbehalt gestellt.
Somit besteht keine Erlaubnis, diese Therapie in der HP-Praxis
durchzuführen mit Ausnahme der homöopathischen Zubereitung
ab der 4.Dezimalpotenz ( D4 ).
zum Link GSAV

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads /Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GSAV_bgbl119_S.1202_150819.pdf