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Oxyvenierung
Nach vielen Anfragen, ob die Oxyvenierungs-Therapie weiterhin im
Rahmen der GSAV erlaubt ist, hier ein Auszug aus dem Schreiben
der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29.03.2018 :
“ ….. es handelt sich bei der von Ihnen durchgeführten Oxyvenierungs-
Therapie nicht um eine Eigenblut Zubereitung.
Ich betrachte den Vorgang nunmehr als abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf “
Somit fällt die Oxyvenierung nicht unter das Transfusion Gesetz
und das neue GSAV