Bericht LL-Tagung Mai 2024
Die Landesleiterversammlung am 4. Mai wurde per Zoom abgehalten.
Der Bundesvorstand wurde einstimmig entlastet.
Aktueller Mitgliederstand 6660
Über die Themen :
empirisches Gutachten, der aktuelle Rechtsstand der Eigenbluttherapie als auch Homöopathie als Kassenleistung wurde informiert und diskutiert.
Das empirische Gutachten zur Ergänzung des Rechtsgutachten zum Heilpraktikerwesen wurde vorerst bis Oktober zurückgezogen, da es schwierig war , Patienten zu finden, die über ihre Erfahrung beim Heilpraktiker berichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine weiterführende Klage des BDH zur
Eigenbluttherapie wegen fehlender inhaltlicher Ausfüllung und Begründung abgelehnt.
Das OLG Lüneburg hat die Klage des FH auf Erlaubnis vom nativen Eigenblut
mit Zusatz homöopathischer Arzneimittel abgelehnt. Der FH wird nun das
Bundesverwaltungsgericht mit der Sache beauftragen.
Der BDHN klagt beim Verwaltungsgericht Bayern auf Zulassung von nativen
Eigenblut mit Ozon. Hier liegt noch kein Verhandlungstermin vor.
Problematisch ist die Empfehlung für Patienten, Cannabis zu rauchen,
da Cannabis somit als Arzneimittel anzusehen ist.