Aktuelles Urteil Eigenblut

Am 15.Juni 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren
das Urteil gesprochen. In diesem Verfahren ging es um die Anwendung von
Eigenblut in Verbindung mit Ozon und homöopathischen Zusatzstoffen.

http://www.fdhnrw.de/wp-content/uploads/2023/06/BVerwG_15.6.2023_Untersagung.pdf