Tier-Homöopathika Urteil
Nach Durchsicht des Urteils ist nun klar, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschränkung des Tierarzneimittelgesetzes, dass nur Tierärzte Humanhomöopathika für die Anwendung beim Tier umwidmen dürfen für nicht verfassungsgemäß betrachtet.
Bei Tieren die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen mit dem Urteil auch Tierheilpraktiker, Tierhomöopathen und Tierhalter wieder registrierte Humanhöopathika anwenden und Verordnen, bzw. diese aus der Apotheke holen.
Damit gilt entsprechend auch für Heilpraktiker*innen die Tiere behandeln oder als Halter ihre eigenen Tiere versorgen.
Das Urteil bezieht sich aber nur auf registrierte Humanhomöopathika und sagt über andere Arzneimittel (z.B. Phytopharmaka) nichts, insofern gilt hier der bisherige Stand des Tierarzneigesetzes weiterhin unverändert.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr & Euer Arne Krüger
Pressmeldung des Bundesverfassungsgerichtes
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html
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