Neue Richtlinien Tierarzneimittel
Der Entwurf des BMG und Bundestages sieht auch für apothekenpflichtige Arzneimittel die bei Tieren (und nicht nur Lebensmittelliefernde) vor, dass es für die Umwindmung vom Humn zum Tierarzneimittel einer tierärztlichen Verschreibung bedarf. Dies würde z.B. bedeuten dass wenn wir einem Hundebesitzer empfehlen Calcium C30 seinem Hund zu geben, er dafür ein Rezept vom Tierarzt bräuchte, wenn es sagt es ist für ihn selbst, bekommt er es ohne Probleme (was ja widersinnig ist).
Ob dies vom Bundesrat so umgesetzt ist, ist angesichts einer Reihe von kritischen Kommentaren, fraglich.
Wenn wir wissen wie der Bundesrat es umgesetzt hat, ggf. noch mal im Vermittlungsausschauss von Bundestag und Bundesrat, wie es dann im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, werden wir dies berichten.
Auch bzgl. Blutegel gab es Anfragen, weil die bibertaler Blutegelzucht für Tierheilpraktiker (und andere rechtliche Laien) schreibt, dass die Blutegel dann nicht mehr an diese versendet werden dürfen zur Anwendung am Tier.
Die Anwendung am Mensch und die Versendung an Human-Heilpraktiker ist davon nicht betroffen.
Blutegel als Medizinprodukte stehen uns weiterhin ohne Einschränkung zru Verfügung.