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GSAV im Bundesanzeiger
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit tritt diese GSAV in Kraft und somit sind Eigenblut-Anwendungen
in der Heilpraktiker-Praxis nicht mehr erlaubt.
Die homöopathische Zubereitung des Eigenblutes ab D4 ( lege artis zubereitet )
ist jedoch gestattet.