GSAV im Bundesanzeiger

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit tritt diese GSAV in Kraft und somit sind Eigenblut-Anwendungen
in der Heilpraktiker-Praxis nicht mehr erlaubt.
Die homöopathische Zubereitung des Eigenblutes ab D4 ( lege artis zubereitet )
ist jedoch gestattet.