offener Brief des DDH an Gesundheitsministerin Nina Warken
Bundesministerium für Gesundheit
Frau Ministerin Nina Warken
11055 Berlin
Per E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
eingangs zur Transparenz unseres Anliegens: Die medizinischen Leistungen unseres Berufsstandes werden zwar nicht von der GKV getragen, dennoch wären wir von einem Verbot für Krankenkassen, Homöopathie zu erstatten, indirekt betroffen. Ein solches Verbot würde sich auf die Herstellung dieser Arzneimittel negativ auswirken und damit auch einen Eingriff in unser therapeutisches Spektrum bedeuten. Des Weiteren ist mit diesem Ansinnen auch eine pauschale Diskreditierung der Homöopathie verbunden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu schmälern. Deshalb möchten wir hier einen Beitrag zur Aufklärung leisten und uns damit auch an Sie wenden, da Sie inzwischen fast regelhaft aufgefordert werden, die Kassenleistung dahingehend einzuschränken. Und das nicht nur von politischen Parteien, sondern auch von anderen einflussreichen Interessengruppen im Gesundheitswesen.
Denn die derzeitige öffentliche Diskussion über die Rolle der Homöopathie im deutschen Gesundheitswesen hat durch jüngste Äußerungen des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Herrn Dr. Andreas Gassen, erneut an Intensität gewonnen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen aus Sicht der Heilpraktikerschaft einige fachliche Einordnungen übermitteln.
Zunächst zur Frage der wissenschaftlichen Bewertung: Homöopathie ist ein seit vielen Jahrzehnten angewandtes Therapieverfahren. Es liegen hierzu Studien, Versorgungsanalysen sowie umfangreiche Anwendungserfahrungen vor, deren Bewertung Gegenstand fachlicher Diskussion ist. Unabhängig davon erscheint es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, Homöopathie pauschal als unwissenschaftlich oder als Risiko für Patientinnen und Patienten abzuqualifizieren. In der heilpraktischen Versorgung ist sie eingebettet in strukturierte Anamnesen, diagnostische Abklärungen und klare therapeutische Abgrenzungen. Sie ersetzt keine notwendige medizinische Behandlung.
Im Hinblick auf die Patientensicherheit ist festzuhalten, dass homöopathische Arzneimittel als gut verträglich gelten und keine relevanten arzneimittelbedingten Risiken verursachen. In einer Versorgungssituation, die zunehmend von Multimedikation und Nebenwirkungsproblematiken geprägt ist, stellt dieser Aspekt einen nicht zu vernachlässigenden Faktor dar.
In der öffentlichen Debatte wird zudem häufig der Eindruck erweckt, homöopathische Leistungen stellten eine relevante finanzielle Belastung für die gesetzliche Krankenversicherung dar. Tatsächlich bewegen sich entsprechende Ausgaben im sehr niedrigen Promillebereich der Gesamtausgaben. Zudem erfolgt die Behandlung durch Heilpraktiker grundsätzlich außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, entweder im Rahmen privater Krankenversicherungen oder als Selbstzahlerleistung.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass homöopathische Leistungen der GKV insbesondere von jungen Familien, älteren Menschen sowie Patientinnen und Patienten mit chronischen Beschwerden in Anspruch genommen werden, die oftmals auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Für diese Gruppen spielt die freiwillige Erstattung durch einzelne Krankenkassen oder private Versicherer eine Rolle im Sinne von Wahlfreiheit und sozialer Ausgewogenheit.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Teil der Versorgungslandschaft in Deutschland.
Sie erbringen Leistungen außerhalb der GKV-Regelversorgung und tragen zur Betreuung von Patientinnen und Patienten bei, die ergänzende therapeutische Angebote in Anspruch nehmen möchten. Homöopathie stellt hierbei für viele Heilpraktiker ein etabliertes Therapieverfahren dar, das verantwortungsvoll und indikationsbezogen eingesetzt wird.
Aus Sicht des Dachverbands Deutscher Heilpraktikerverbände würde eine pauschale Ausgrenzung der Homöopathie weder zu substanziellen Einsparungen noch zu einer Lösung struktureller Herausforderungen im Gesundheitswesen führen. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass Vertrauen und Akzeptanz innerhalb bestimmter Patientengruppen beeinträchtigt werden.
Gerne stehen wir für einen fachlichen Austausch zur Verfügung, um die genannten Aspekte näher zu erläutern und in einen konstruktiven Dialog einzubringen.
Wir möchten unser Schreiben an Sie auch als offenen Brief sichtbar machen und gerne Ihre Antwort ebenso behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Hilpert-Mühlig
Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH)
2. Vorsitzende und Sprecherin des Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH)

