Frischzell-Therapie verboten

März 2021
Frischzellenverordnung !!
Gesundheitsministerium hat dem Bundesrat den Entwurf zur Entscheidung vorgelegt!

Die sogenannte Frischzellenverordnung ist jetzt dem Bundesrat zur Entscheidung zugeleitet worden. Gemäß aktuellem Entwurf dürfen Regeneresen-Rezepturen nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr parenteral angewendet werden. Wir sind weiterhin von der einzigartigen Regeneresentherapie überzeugt und werden dafür sorgen, dass diese Rezepturen weiterhin für Ihre Patienten in bewährter Qualität erhältlich bleiben. Dafür werden wir auf die orale (z.B. sublingual / bukkal), nasale und transdermale(Auftragen auf die Haut) Applikation umstellen.

Der Bundesrat wird am 26. März 2021 entscheiden und die Verordnung könnte nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich am 30. März 2021 wirksam sein.

Gegen diese rechtswidrige Einschränkung, die irreführende Definition von Frischzellen, sowie die willkürliche Auswahl an Ausnahmen werden wir rechtliche Schritte vornehmen und versuchen damit langfristig die parenterale Applikationsform zu erhalten, denn:

Wirkstoffe für Regeneresen-Rezepturen sind entgegen der Auffassung des Gesetzgebers keine Frischzellen, enthalten auch keine solchen und weisen z.B. auch keine Risiken zur Übertragung von Zoonosen auf. Wirkstoffe für Regeneresen-Rezepturen sind nach den Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs hergestellt und geprüft und werden seit über 60 Jahren millionenfach in Arzneimitteln sicher angewendet.

Solchen willkürlichen Angriffen auf die Therapiefreiheit, denen auch Sie als Therapeut ausgesetzt sind, möchten wir uns nicht ohne Widerstand unterwerfen.

Für Sie bedeutet das aber zunächst nach der dann geltenden Rechtslage:

Nach Veröffentlichung der Frischzellenverordnung dürfen Sie Regeneresen-Rezepturen nicht mehr injizieren oder infundieren. Eine Zuwiderhandlung ist strafbewehrt.

Die oben genannten alternativen Applikationsarten werden seit Jahren erfolgreich bei Patienten eingesetzt. Wissenschaftliche Untersuchungen zum Nachweis der Resorption über Schleimhäute und die Haut sind für RNA-haltige Präparate veröffentlicht. Für diejenigen, die bisher nur die intramuskuläre oder intravenöse Anwendung kennen, geben wir unten Hinweise zur sublingualen / bukkalen oder transdermalen Anwendung. Wir möchten Ihnen hiermit eine in die Zukunft weisende Alternative anbieten.