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Maskenpflicht nach 01.Februar 2023
Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
obwohl die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ab
dem 01./02. Februar aufgehoben wurde, besteht in den Gesundheitseinrichtungen
wie Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen ( Heilpraktikerpraxen )
weiterhin zum Schutz vulnerabler Patienten Maskenpflicht.