Maskenpflicht nach 01.Februar 2023

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
obwohl die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ab
dem 01./02. Februar aufgehoben wurde, besteht in den Gesundheitseinrichtungen
wie Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen ( Heilpraktikerpraxen )
weiterhin zum Schutz vulnerabler Patienten Maskenpflicht.